Wir überführen einen Verstorbenen aus dem Trauerhaus, dem Krankenhaus oder je-dem anderen Ort zum Aufbahrungsort. Diese gilt auch, wenn ein im Ausland Verstor-bener in seiner Heimat beigesetzt werden soll oder ein hier Verstorbener im Ausland seine letzte Ruhe finden soll.

Unser Personal ist zu den Vorschriften der jeweiligen Länder umfassend geschult.

                                                  

Folgendes können wir für Sie tun: 

  • Wir sind im gesamten Bundesgebiet tätig und erledigen alle Formalitäten bei Behörden und Konsulaten im In- und Ausland
  • Vorschriftsmäßige Versorgung des Verstorbenen
  • Wir beschaffen alle notwendigen Papiere und Dokumente, überführen vom/zum Flughafen
  • Wir koordinieren den Transport mit Fluggesellschaften
  • Wir beschaffen die Überführungsdokumente und die beglaubigten Übersetzun-gen der Urkunden
  • Kostenabrechnung mit Versicherungen

Wenden Sie sich im Trauerfall vertrauensvoll an unser Bestattungsunternehmen. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot für eine Überführung.