Eine Feuerbestattung ist grundsätzlich nur möglich, wenn eine Verfügung des Ver-storbenen oder eine Willenserklärung des nächsten Angehörigen vorliegt.
Auf Wunsch kann von der Einäscherung eine Trauerfeier mit dem Sarg in der Trauerhalle eines Friedhofes gehalten werden, worauf dann unmittelbar die Einäscherung erfolgt. Nach der Feuerbestattung bestehen mehrere Möglichkei-ten der Urnenbeisetzung je nach Wunsch des Verstorbenen:
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Unsere Toten sind nicht abwesend, sondern nur unsichtbar. Sie schauen mit ihren Augen voller Licht in unsere Augen voller Trauer. (Augustinus)
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